ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der SalesControlling.io Consulting GmbH
Stand 13.07.2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten Sie auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit als sie nicht zwingenden Bestimmungen des ersten Hauptstückes des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl 140/1979 in der jeweils geltenden Fassung widersprechen. Personenbezogene Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber/Kunden und SalesControlling.io Consulting GmbH als Auftragnehmerin insoweit, als die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben und stellen eine Rahmenvereinbarung für künftige Rechtsgeschäfte dar. Diese AGB gelten daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und dieser Verweis unwidersprochen bleibt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.


Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und
lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung bzw. Erteilung eines Auftrages zu verstehen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Der Beginn der Leistungserbringung oder die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

Leistungsumfang
Gegenstand und Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird einzelvertraglich vereinbart.

Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers umfassen jedoch keine rechtliche und/oder steuerliche Beratung sowie keine Buchhaltungsleistungen. Für diese hat der Auftraggeber Berater aus diesen Bereichen beizuziehen.

Grundlage der Leistungserbringung ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf Grundlage der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue oder ergänzende Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. allenfalls eingesetzter Technologien erforderlich, werden wir über seinen Wunsch ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von uns zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit uns hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. Leistungen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, sind nach tatsächlichem Personal-und Sachaufwand nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen zu vergüten

Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung gestellt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die vorab durchgeführten und/oder laufenden Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – entstammen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Liefer-und Leistungsfristen
Fristen und Termine für die Leistungserbringung werden für jeden Beratungsvertrag gesondert vereinbart. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Liefer/Leistungsfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a.) Datum der Auftragsbestätigung;
b.) Datum der Erfüllung aller dem Kunden nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und/oder finanziellen Voraussetzungen und Informationspflichten
c.) Datum an dem wir eine vor Lieferung/Leistung zu leistende Anzahlung erhalten haben und/oder eine zu stellende Zahlungssicherheit eröffnet ist.

Die vereinbarte Liefer/Leistungsfrist kann – mit Ausnahme ausdrücklicher Fixgeschäfte – aus besonderen, wenngleich auch betriebsinternen Gründen im Einzelfall um 14 Tage überschritten werden, ohne dass der Kunde aus einer solchen Verzögerung Ansprüche gleich welcher Art ableiten kann.

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (wie z.B. Pandemien, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikations-netzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen, Pandemien) nach Vertragsab-schluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Honorar/Zahlungsbedingungen/Verzugsfolgen
Der Honoraranspruch ergibt sich aus der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung; wurde schriftlich nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung in angemessener Höhe, sobald die Leistung erbracht wurde.

Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind jeweils von der Auftragssumme 30 Prozent bei Vertragsabschluss, 50 Prozent bei der ersten Präsentation des jeweiligen Beratungsergebnisses und der Rest nach Legung der Schlussrechnung fällig. Über vereinbarungsgemäß nach Stundensätzen verrechenbare Leistungen können 14-tägig Zwischenrechnungen gelegt werden. Bei langfristiger – im Sinne einer mehr als dreimonatigen - Betreuung eines Projektes, ist das monatliche Entgelt jeweils im Vorhinein zum 15. eines jeden Monats zur Zahlung fällig

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% pro Jahr zu verrechnen.

Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird daher die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Beratungsverträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Beratungsvertrag zur Folge.

Auftragsänderungen und Zusatzaufträge können mangels anderweitiger Vereinbarung zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die in die Sphäre des Auftraggebers fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für die gesamte Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, zu leisten.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist die Auftragnehmerin von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche – zum Beispiel der Zahlung des gesamten ausstehenden Honorars für die vereinbarte, gesamte Beratungsleistung unabhängig vom tatsächlich erbrachten Anteil – wird dadurch aber nicht berührt.

Gewährleistung
Die Beratungsleistungen der Auftragnehmerin beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechen dem letzten Wissens- und Informationsstand der Auftragnehmerin und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen bzw vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Die Auftragnehmerin gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.

Der Auftraggeber hat allfällige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich zu rügen.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

Für Individualsoftwarekomponenten und individuell angefertigten Softwareanpassungen gelten überdies folgende Regelungen:
- Der Gewährleistungsanspruch des Kunden entsteht nur dann, wenn erkennbare Mängel anlässlich der Abnahme, sonstige später auftretende Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.
- Wir übernehmen keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedienung, Verseuchung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
- Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Komponenten Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden nicht anerkannt.

Allenfalls zur Vertragserfüllung erforderliche Standard-software von Drittanbietern wird von der Auftragnehmerin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erworben; die Gewähr des Auftragnehmers beschränkt sich diesbezüglich auf die generelle Auswahl des Produktes. Gewährleistungspflichtige Mängel des Produktes selbst sind vom Auftraggeber direkt gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.

Haftung
Unser Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden lediglich insoweit als uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden - beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen

Für nicht von der Auftragnehmerin entwickelte Software wird keine Haftung übernommen.

Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen EDV-Betrieb (zB dokumentierte Datensicherung und Auslagerung in mindestens drei Generationen) nachgekommen ist.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Beratungsvertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Beratungsleistungen, die aufgrund des verlängerten Beratungsvertrages erbracht werden, neu zu laufen.




Aufrechnung, Forderungsabtretung
Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns nur nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den österreichischen Datenschutzregelungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Näheres zum Umgang unseres Unternehmens mit Daten unserer Kunden ist unserer gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die im Nachhang zu diesen AGB abgelichtet und auf unserer Website unter ____________ abrufbar ist.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie etwa die Einholung von Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Geistiges Eigentum
Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von der Auftragnehmerin, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbe-schreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Beratungsvertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Für Standardsoftwarekomponenten von Drittanbietern (insbesondere Odoo-Produkte) – gleich ob diese kostenpflichtig zugekauft oder bereits für den Kunden lizenziert sind – gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen und verpflichtet sich der Kunde diese einzuhalten und uns schad-und klaglos zu halten.

Kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern sind für die Dauer ihrer Gültigkeit und die Dauer des Geschäftsverhältnisses im Angebot inkludiert. Dies betrifft insbesondere die Verwendung von Odoo-Produkten. Die Kosten für Verlängerungen solcher Lizenzschlüssel nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses müssen vom Auftraggeber getragen werden.

An Ausarbeitungen, Individualsoftwarekomponenten und individuell angefertigten Softwareanpassungen der Auftragnehmerin erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung des Entgeldes das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur weltweiten Benutzung der Komponenten in maschinenlesbarer Form sowie zur Vervielfältigung zum eigenen/firmeninternen Gebrauch. Kopien der Softwarekomponenten zu vertreiben ist dem Kunden keinesfalls gestattet.


Geheimhaltung und Loyalität
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen zu beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Die Auftragnehmerin ist von ihrer Geheimhaltungs-verpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art haben mittels eingeschriebenen Briefes oder digital signierten Mailschreiben an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene (Mail)Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung in dieser Weise übermittelt, so gilt sie dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Korneuburg; es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit das Rechtsgeschäft nicht dem KSchG unterliegt, wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in 2100 Korneuburg vereinbart.

Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufsrecht:
Bei Verbrauchergeschäften kann der Kunde einen im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Rücktrittsrecht besteht unter anderem nicht
- bei Dienstleistungen, wenn auf ausdrückliches Verlangens des Verbrauchers und einer Bestätigung über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
- Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert wird, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs 1 Z 8 FAGG).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

SalesControlling.io Consulting GmbH,
2100 Korneuburg, Hauptplatz 11/2.OG
+43 (0) 677 / 635 30 519
m.prokesch@salescontrolling.io

mittels einer eindeutigen Erklärung (zB eines mit der Post versandten Briefes, eines Telefaxes oder eines E Mails) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
a) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
b) Sie haben allenfalls erhaltene Urkunden und Dokumente unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Urkunden oder Dokumente vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
c) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
d) Bei Kaufverträgen sind wir berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis wir entweder die Ware wieder zurückerhalten oder der Kunde uns einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat;




Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

SalesControlling.io Consulting GmbH,
2100 Korneuburg, Hauptplatz 11/2.OG
+43 (0) 677 / 635 30 519
m.prokesch@salescontrolling.io

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung/Lieferung von …………………………………………..
Erhalten am ….......................................
Name des/der Verbraucher(s)
………………………………………………..
Anschrift des/der Verbraucher(s)
…………………………………………………
…, am …

Unterschrift des/der Verbraucher(s)